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Kinderschutz bei Hoovz

Wie du einen Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen meldest – und was Hoovz danach tut.

Ist ein Kind oder eine jugendliche Person in akuter Gefahr, ruf sofort die Polizei unter 110 an.

Was bei Hoovz verboten ist

Unsere Nutzungsbedingungen verbieten Inhalte und Verhaltensweisen, die die sexuelle Ausbeutung oder Gefährdung Minderjähriger darstellen, fördern, anbahnen oder erleichtern – insbesondere Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen sowie Cybergrooming.

So meldest du einen Verdacht

In der App

Chat-Nachrichten, Profile, Pferdeprofile und Bewertungen kannst du direkt in der App über die Meldefunktion melden. Wähle als Grund „Kinderschutz“.

Meldest du eine Chat-Nachricht als Kinderschutzfall, blendet Hoovz die Nachricht sofort aus und pausiert den Chat für beide Seiten – dort kann bis auf Weiteres niemand mehr schreiben.

Ohne Konto und ohne Angabe von Name und Kontaktdaten

Über unser Meldeformular kann jede Person – auch ohne Hoovz-Konto – Hinweise auf sexuellen Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung Minderjähriger senden, ohne Angabe von Name und Kontaktdaten. Bitte schreib dann auch in deine Beschreibung nichts, woran man dich erkennen kann.

Per E-Mail

Du kannst uns auch direkt an childsafety@hoovz.app schreiben. Mit einer E-Mail erfahren wir allerdings deine Absenderadresse – ohne Angabe von Name und Kontaktdaten geht es nur über das Meldeformular.

Was nach einer Meldung passiert

Kinderschutzmeldungen aus der App und aus dem Meldeformular erfasst Hoovz als Kinderschutzfall; ein Mensch aus unserem Team prüft sie.

Wird ein Bild aus Gründen des Kinderschutzes ausgeblendet oder entfernt, sichert Hoovz die Datei in einem gesondert geschützten Bereich mit beschränktem Zugriff. Dort ist sie für andere Nutzer nicht abrufbar. Bilder, die in der App als Kinderschutzfall gemeldet oder aus diesem Grund gesichert wurden, zeigt unser Moderationswerkzeug auch unserem eigenen Team nicht an. Ein solches Bild wird nicht automatisch wieder veröffentlicht – auch dann nicht, wenn eine Meldung verworfen oder eine Maßnahme aufgehoben wird.

Erhält Hoovz Informationen, die den Verdacht einer Straftat begründen, die eine Gefahr für Leben oder Sicherheit einer Person beinhaltet, erfolgt unverzüglich eine Meldung nach Art. 18 DSA an die zuständige Strafverfolgungs- oder Justizbehörde. Soweit Deutschland der betreffende Mitgliedstaat ist, erfolgt die Meldung über das BKA-DSA-Portal.

Externe Anlaufstellen

Unabhängig von Hoovz kannst du dich auch an andere Stellen wenden. Ist ein Mensch in akuter Gefahr, ruf sofort die Polizei unter 110 an.

Darstellungen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und andere rechtswidrige Inhalte im Internet kannst du außerdem bei Beschwerdestellen melden, zum Beispiel:

Diese Stellen gehören nicht zu Hoovz.